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2. September 2026  (aktualisiert am 24. September 2026)

Grün draufgeschrieben – grün drin? Warum das neue Greenwashing-Recht für den Holzbau eine Chance ist

von  Redaktion Holzbau Fachhandel | 9 Min. Lesezeit | #Greenwashing  #Holzbau  #Nachhaltigkeit  #Baustoffe  #EPD 

Warum das neue Greenwashing-Recht für den Holzbau eine Chance ist

Auf Baustellen, in Produktbroschüren und auf den Internetseiten der Baustoffhersteller ist die Farbe Grün längst allgegenwärtig. Baustoffe werden als „ökologisch“, „klimafreundlich“, „nachhaltig“ oder „CO₂-reduziert“ beworben. Dazu kommen Siegel, Blätter, Bäume und andere grafische Signale, die beim Betrachter den Eindruck erwecken können: Dieses Produkt hat besondere Vorteile für Umwelt und Klima.

Doch wie belastbar sind solche Aussagen tatsächlich?

KI generiertes Bild: Verschiedene Baustoffe mit unechten Ökolabels stehen nebeneinander.
Diese Frage wird künftig wichtiger. Mit der EU-Richtlinie 2024/825 – der sogenannten Empowering-Consumers-Richtlinie – werden die Anforderungen an umweltbezogene Werbung und Verbraucherinformationen verschärft. Die Mitgliedstaaten mussten die Vorgaben bis zum 27. März 2026 umsetzen; die neuen Regelungen sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden.

Für die Bauwirtschaft ist das besonders relevant. Denn gerade bei Bauprodukten lässt sich die Umweltwirkung selten mit einem einzigen Adjektiv beschreiben. Sie hängt unter anderem von Rohstoffen, Herstellungsprozessen, Transportwegen, Nutzungsdauer, Rückbau und Entsorgung ab – und zunehmend auch von belastbaren Daten aus Ökobilanzierungen.

Das kann für den Holzbau eine Chance sein. Voraussetzung ist allerdings, dass auch die Holzbranche ihre umweltbezogenen Aussagen möglichst konkret formuliert und durch geeignete Daten belegt.

Wenn „grün“ künftig nicht mehr einfach grün sein darf

Die neue EU-Regelung nimmt insbesondere allgemeine und pauschale Umweltaussagen in den Blick. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „grün“, „klimafreundlich“ oder „CO₂-freundlich“ können problematisch sein, wenn sie nicht ausreichend belegt sind oder beim Verbraucher einen weitergehenden Eindruck über die Umweltleistung eines Produkts erzeugen. Auch Nachhaltigkeits- und Umweltkennzeichnungen unterliegen bestimmten Anforderungen.

Besonders relevant ist dabei ein Punkt, der für Bauprodukte zentral ist: Ein positiver Teilaspekt sollte nicht ohne Weiteres als Aussage über die gesamte Umweltleistung eines Produktes verstanden werden.

Das Umweltbundesamt beschreibt dieses Problem in seiner Studie „Valide Umweltaussage oder Greenwashing?“. Eine Umweltaussage kann irreführend wirken, wenn beispielsweise nur ein positiver Aspekt hervorgehoben wird, während andere relevante Umweltwirkungen nicht betrachtet werden. Für eine fundierte Bewertung ist deshalb eine Betrachtung geeigneter Lebenszyklusabschnitte wichtig – von der Rohstoffgewinnung über Herstellung und Transport bis hin zu Nutzung und Entsorgung.

Für Planer bedeutet das: Ein grünes Logo ist keine Ökobilanz.

Und ein Produkt, das mit „CO₂-reduziert“ beworben wird, ist damit noch nicht automatisch die ökologisch bessere Lösung. Entscheidend sind die Bezugsgröße, der Vergleichsmaßstab und die zugrunde liegenden Daten.

Das Problem mit dem schönen Teil der Wahrheit

Greenwashing muss dabei nicht einmal auf einer bewusst falschen Aussage beruhen. Problematisch kann auch eine Darstellung sein, bei der eine Information so ausgewählt oder hervorgehoben wird, dass beim Betrachter ein unzutreffender Gesamteindruck entsteht.

Ein Hersteller könnte beispielsweise die Reduzierung einer bestimmten Umweltwirkung hervorheben. Das kann für sich genommen korrekt sein. Wenn gleichzeitig andere relevante Umweltwirkungen unberücksichtigt bleiben, kann die isolierte Betrachtung jedoch ein verzerrtes Bild vermitteln.

Gerade bei Baustoffen ist diese Frage relevant. Ein Gebäude besteht schließlich nicht aus einem einzigen Produkt. Dämmung, Tragwerk, Fassade, Befestigungsmittel, Beschichtungen, Klebstoffe und zahlreiche weitere Komponenten beeinflussen die Umweltwirkungen der Konstruktion.

Deshalb muss die entscheidende Frage künftig lauten: Was genau wurde eigentlich verbessert – und gegenüber welchem Vergleich?

KI generiertes Bild: Ein Zimmermann und eine Architektin sehen sich Unterlagen über Bauprodukte an.
Diese Frage ist weitaus anspruchsvoller als die Frage, ob ein Produkt ein grünes Label trägt.

Auch wissenschaftlich wird das Thema inzwischen für die Baustoffindustrie untersucht. Veröffentlichungen aus den vergangenen Jahren beschäftigen sich unter anderem mit Greenwashing bei grünen Baumaterialien, mit Zertifizierungs- und Bewertungssystemen sowie mit der Aussagekraft von Umweltproduktdeklarationen (EPDs).

Das ist eine wichtige Erkenntnis: Auch ein Zertifikat ersetzt nicht automatisch die fachliche Auseinandersetzung mit den zugrunde liegenden Daten.

„Klimaneutral“ ist nicht gleich emissionsfrei

Wie schnell eine vermeintlich einfache Umweltaussage kompliziert werden kann, zeigt der Begriff „klimaneutral“.

Der Bundesgerichtshof hat sich 2024 mit einer Werbung beschäftigt, in der Produkte als „klimaneutral“ bezeichnet wurden. Der Fall zeigt exemplarisch, warum eine solche Aussage erklärungsbedürftig sein kann: Für Verbraucher kann relevant sein, ob eine behauptete Klimaneutralität durch tatsächliche Emissionsminderungen oder beispielsweise durch den Erwerb von CO₂-Zertifikaten erreicht werden soll.

Auch die neue EU-Regelung setzt bei bestimmten Aussagen zur Kompensation von Treibhausgasemissionen außerhalb der Wertschöpfungskette an. Aussagen wie „klimaneutral“, „CO₂-neutral“, „CO₂-positiv“ oder „mit Klimaausgleich“ können deshalb besondere rechtliche Anforderungen auslösen.

Für die Baupraxis ist das ein wichtiger Paradigmenwechsel.

Denn zwischen „Bei der Herstellung entstehen weniger Emissionen“ und „Das Produkt ist klimaneutral“ liegt ein erheblicher Unterschied: Die erste Aussage bezieht sich auf eine konkret benannte Umweltwirkung und benötigt eine nachvollziehbare Bezugsgröße. Die zweite beschreibt eine umfassendere Eigenschaft des Produkts und kann dadurch einen wesentlich weitergehenden Eindruck vermitteln.

Und was bedeutet das für den Holzbau?

Zunächst einmal: Holz ist nicht automatisch nachhaltig.

Auch das sollte eine seriöse Kommunikation der Holzbranche klar sagen. Bei Holzprodukten müssen unter anderem Herkunft und Bewirtschaftung der Rohstoffe, Verarbeitung, Energieeinsatz, Transporte, Bindemittel und Beschichtungen berücksichtigt werden. Bei Holzwerkstoffen können Klebstoffe und andere Bestandteile relevant sein. Auch die spätere Nutzung und das Lebensende des Produktes gehören in eine umfassende Betrachtung.

Wer also künftig einfach „Holz = ökologisch“ schreibt, macht es sich zu leicht. Gerade deshalb kann eine stärker datenbasierte Umweltkommunikation für den Holzbau interessant sein.

Nicht das Materialsymbol entscheidet, sondern die nachvollziehbar dargestellten Eigenschaften und Umweltwirkungen des konkreten Produkts.

KI generiertes Bild: Ein Mann in Arbeitskleidung begutachtet eine Holzplatte.

Für Holzbauprodukte stehen dafür unter anderem Umweltproduktdeklarationen zur Verfügung. EPDs basieren auf standardisierten Regeln und stellen ausgewählte Umweltwirkungen eines Bauprodukts für definierte Lebenszyklusabschnitte transparent dar. Unter geeigneten methodischen Voraussetzungen können solche Angaben auch als Grundlage für Vergleiche dienen.

Allerdings gilt auch hier: Eine EPD ist ein Instrument zur transparenten Darstellung von Umweltwirkungen, kein Freibrief für die Aussage „ökologisch“. Die zugrunde liegenden Systemgrenzen, Daten und Bilanzierungsregeln müssen verstanden und bei Vergleichen berücksichtigt werden.

Genau hier liegt eine wichtige Aufgabe für Planer und Architekten.

Holz bringt eine zusätzliche Dimension in die Bilanz

Beim Holzbau kommt ein weiterer Aspekt hinzu, der in der Ökobilanzierung berücksichtigt werden kann: biogener Kohlenstoff. Bäume nehmen während ihres Wachstums Kohlenstoff auf und speichern ihn in der Biomasse. Wird Holz anschließend stofflich in Bauprodukten genutzt, bleibt ein Teil dieses Kohlenstoffs zunächst im Produkt gebunden.

Das bedeutet nicht, dass ein Holzbauteil automatisch „CO₂-negativ“ ist. Herstellung, Energieeinsatz, Transporte und das Ende der Nutzungsphase müssen weiterhin betrachtet werden. Auch die jeweils verwendeten Bilanzierungsregeln sind relevant.

Wie die Speicherung und Freisetzung von biogenem Kohlenstoff in einer konkreten Ökobilanz berücksichtigt wird, hängt daher unter anderem von den zugrunde liegenden methodischen Vorgaben und den betrachteten Lebenszyklusphasen ab.

Hinzu kommt die Frage, welche Funktion ein Produkt erfüllt und welche Konstruktion oder welches Material damit verglichen wird. Ein möglicher Substitutionseffekt kann in einer Ökobilanz berücksichtigt werden, wenn dafür ein geeigneter Vergleich und entsprechende methodische Grundlagen vorliegen.

Genau deshalb sollte die Diskussion nicht bei der Frage stehen bleiben: „Wie viel CO₂ verursacht dieses Produkt?“ Sondern auch fragen: „Welche Funktion erfüllt das Produkt, welche Materialien oder Konstruktionen werden miteinander verglichen und was geschieht mit dem gebundenen Kohlenstoff über den betrachteten Lebenszyklus?“

Die eigentliche Chance liegt in der Vergleichbarkeit

<--left--{grün-draufgeschrieben-Beitragsbild4.webp(KI generiertes Bild: Eine Frau studiert am Schreibtisch sitzend Informationen über Bauprodukte.)}--text--Für Zimmerer, Holzbauunternehmen und Planer kann die neue Rechtslage deshalb einen interessanten Effekt haben. Wenn Hersteller ihre Umweltangaben künftig stärker belegen müssen, wird die Diskussion über Baustoffe möglicherweise fachlicher. Dann reicht nicht mehr die Aussage:: „Unser Baustoff ist nachhaltig.“ Stattdessen müssen Hersteller erklären: Warum?

Welche Rohstoffe werden eingesetzt? Wie wird produziert? Welche Umweltwirkungen entstehen? Welche Lebenszyklusphasen wurden betrachtet? Welche Daten liegen zugrunde? Wie wurde bilanziert? Was passiert beim Rückbau?

Und genau an diesem Punkt kann der Holzbau seine Eigenschaften transparent darstellen – wenn sie mit belastbaren Daten belegt werden.

Das ist ein entscheidender Unterschied.

Die Umweltkommunikation im Holzbau sollte deshalb nicht darin bestehen, möglichst laut „grün“ zu rufen. Sie sollte darin bestehen, nachvollziehbar darzustellen, welche Eigenschaften und Umweltwirkungen eine konkrete Konstruktion aufweist und unter welchen Bedingungen sich daraus Vorteile gegenüber einer geeigneten Vergleichslösung ergeben können.

Was Planer künftig genauer fragen sollten

Für die tägliche Planungspraxis lässt sich daraus eine einfache Konsequenz ableiten. Bei besonders „grün“ beworbenen Bauprodukten lohnt sich künftig ein zweiter Blick.

  • Gibt es eine belastbare EPD?
  • Welche Lebenszyklusphasen wurden betrachtet?
  • Welche Umweltwirkungen wurden untersucht – nur das Treibhauspotenzial oder weitere Kategorien?
  • Worauf bezieht sich die behauptete Verbesserung?
  • Was ist der Vergleichsmaßstab?
  • Sind Rohstoffgewinnung, Herstellung, Transport und Entsorgung berücksichtigt?
  • Wird mit CO₂-Kompensation gearbeitet?
  • Sind die verwendeten Daten und Bilanzierungsregeln nachvollziehbar?
  • Und schließlich: Ist die ökologische Aussage tatsächlich eine konkrete Produkteigenschaft – oder wird lediglich ein einzelner Vorteil auf das gesamte Produkt übertragen?

Diese Fragen gelten übrigens für alle Baustoffe. Auch für Holz.

Greenwashing könnte dem Holzbau sogar helfen

Das klingt zunächst paradox. Ein Gesetz, das Umweltwerbung für alle Branchen strenger reguliert, kann auch für eine Branche interessant sein, die selbst häufig mit Nachhaltigkeitsaspekten argumentiert.

Wenn künftig weniger mit pauschalen Begriffen wie „ökologisch“, „grün“ oder „klimafreundlich“ gearbeitet werden kann, gewinnen Daten, Transparenz und nachvollziehbare Vergleichsmaßstäbe an Bedeutung. Das kann dazu beitragen, Umweltangaben zu Baustoffen fachlicher einzuordnen.

Holz muss dabei nicht ausschließlich über ein Image kommuniziert werden. Seine technischen Eigenschaften lassen sich konkret beschreiben und Umweltwirkungen können – abhängig vom Produkt und den zugrunde liegenden Bilanzierungsregeln – mit geeigneten Verfahren dargestellt werden.

Die entscheidende Botschaft lautet deshalb nicht: „Holz ist grün.“ Sie lautet: „Zeigen wir, welche Eigenschaften und Umweltwirkungen Holzprodukte tatsächlich haben – und belegen wir sie.“

Das neue Greenwashing-Recht ist damit kein Freifahrtschein für den Holzbau. Es fordert auch die eigene Branche heraus, genauer hinzusehen und überzogene Versprechen zu vermeiden. Gleichzeitig kann eine stärker datenbasierte Kommunikation dazu beitragen, Unterschiede zwischen Produkten und Konstruktionen nachvollziehbarer zu machen.

Denn wenn auf Baustoffen künftig nicht mehr einfach „ökologisch“ stehen kann, ohne dass die Aussage ausreichend belegt und eingeordnet ist, gewinnen nachvollziehbare Daten und transparente Umweltinformationen an Bedeutung.

Nicht, weil Holz automatisch der grüne Baustoff ist. Sondern weil eine belastbare Nachhaltigkeitskommunikation zunehmend konkrete Daten, klare Vergleichsmaßstäbe und nachvollziehbare Umweltinformationen braucht.

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Redaktion Holzbau Fachhandel

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