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Altgeräte- und Wertstoffrücknahme


Hinweis zur Rückgabe von Verpackungsmaterial

Gemäß § 15 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) informieren wir Sie darüber, dass Sie die von uns gelieferten Verpackungsmaterialien in einer unserer Baustoffhandlungen zurückgeben können, sodass wir die Verpackungen je nach Zustand und Material wiederverwenden, einem geeigneten Recycling oder der sonstigen Verwertung zuführen können. Alternativ können Sie die Verpackungsmaterialien auch eigenständig entsprechend den geltenden Regelungen auf geeignete Weise entsorgen.


Hinweis zur Rücknahme von Altbatterien

Wir weisen Sie entsprechend § 18 Absatz 1 Satz 1 BattG darauf hin, dass Sie als Endnutzer gesetzlich dazu verpflichtet sind, gebrauchte Batterien in einer geeigneten Rücknahmestelle zurückzugeben (§ 11 BattG). Sie können Altbatterien auch unentgeltlich in einer unserer Baustoffhandlungen zurückgeben, sofern wir diese als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben (§ 9 BattG). Kleben Sie bei Lithiumbatterien bitte die Batteriepole ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden.

Symbol Mülltonne

Ferner weisen wir Sie drauf hin, dass das auf Batterien gezeigte Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne besagt, dass die Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Zudem kann sich auf den Batterien eine chemische Kennzeichnung mit der folgenden Bedeutung wiederfinden:

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei


Hinweis zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten

Als Endverbraucher sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro-Altgeräte einer geeigneten Sammel- oder Rücknahmestelle, z.B. einem lokalen Wertstoff- oder Recyclinghof, zuzuführen (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG §10 Absatz 1). Die Entsorgung über den Hausmüll ist nicht gestattet und durch das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Vor Abgabe des Altgerätes entfernen Sie bitte alle Batterien und Akkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind und entsorgen diese wie oben beschrieben. Entnehmen Sie bitte ebenfalls alle leicht entfernbaren Leuchtmittel aus dem Altgerät und geben Sie diese an einer geeigneten Sammelstelle ab.

Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes in einem Mölders Baucentrum haben Sie die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, welches im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, zurückzugeben.

Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes über unseren Online Shop, bei der eine Seite größer als 50cm ist, haben Sie die Möglichkeit, das Altgerät, welches im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückzuführen. Bitte geben Sie die Rückgabe eines Altgeräts im Bestellvorgang im Feld „Ihr Hinweis an uns“ an oder kontaktieren Sie uns unter Telefon 0581 85-0 oder per E-Mail onlineshop@moelders.de.


Warum müssen Elektro-Altgeräte bei einer Sammelstelle abgegeben werden?

Elektro-Altgeräte enthalten Schadstoffe und wertvolle Ressourcen. Die Sammelstellen geben die Altgeräte an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die zunächst prüfen, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Geräte möglich ist. Im Idealfall lassen sich alte Produkte aufarbeiten. Ist die Wiederverwendung nicht möglich, dann behandeln sie die Altgeräte, entfernen Schadstoffe aus den Geräten und führen wertvolle Ressourcen der Verwertung zu. Dadurch werden die Umwelt und die knapper werdenden Ressourcen geschont.

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